Abschlüsse und Schulformwechsel am Ende der Mittelstufe (G8)

Abschlüsse am Ende der Mittelstufe

Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (genauere Informationen über die Bedingungen gibt es hier) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.

Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10)

Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der 9. Klasse
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss.

www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/index.html

Wird die Versetzung am Ende der Klasse 9 nicht erreicht, erhält die Schülerin einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss, wenn er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule nach §21, Abs.1, §24, Abs 1 und 2 APO-SI erfüllt.

Einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss erwirbt die Schülerin am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, wenn er die Voraussetzungen nach §21, Abs,. §24, Abs 1 und 2 APO-SI erfüllt.

Schulformwechsel

Schülerinnen und Schüler, die während der Mittelstufe zu einer anderen Schulform (z.B. Realschule) wechseln möchten, können dies auf Antrag ihrer Eltern bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 tun. Genauere Informationen gibt es hier.