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Beratungslehrer/in

Als Beratungslehrerin habe ich die Aufgabe, bei schwierigen Lern- und Arbeitsproblemen, beim Zeitmanagement, und auch bei Konflikten mit Lehrern und Mitschülern zu helfen. Dafür gibt es feste Sprechstunden, nämlich  Mittwoch und Donnerstag, jeweils in der  3. Stunde, denn bei dringenden Anlegen kann man das Beratungsgespräch nach Absprache mit dem Fachlehrer der Stunde und mir in der Unterrichtszeit führen. Manchmal aber ist ein Termin nach dem Unterricht günstiger, vor allem, wenn man etwas mehr Gesprächszeit braucht. Auch hier gilt natürlich die Schweigepflicht: alle Gespräche sind absolut vertraulich

Alle diese Möglichkeiten haben eine Voraussetzung: die Bereitschaft, miteinander arbeiten zu wollen und ein Ziel: das Lernen auf gute Weise zu ermöglichen.

Zu meinen neuen Aufgaben gehören unter anderem die folgenden Teilbereiche:

  • In Einzelgesprächen kläre ich Lernschwierigkeiten und stelle Schülerinnen und Schüler für sie individuell günstige Lerntechniken vor.

  • Dazu gehört auch, dass festgestellt werden kann, zu welchem Lerntyp man gehört, ob man sich also neue Lerninhalte besser durch das Sehen/ Lesen, das Schreiben oder das Hören merken kann.

  • Bei Schwierigkeiten, die sich aus dem Umgang mit der zum Lernen zur Verfügung stehenden Zeit ergeben, entwickeln die betroffenen Schüler gemeinsam mit mir ein  Zeitkonzept als Wochenplan.

  • Auch die Frage nach der Richtigkeit der gewählten Schullaufbahn kann Thema eines Beratungsgesprächs sein.

  • Manchmal können auch Konflikte mit Mitschülern und Lehrern das Lernen beeinträchtigen, auch hier führt häufig ein Beratungsgespräch zur Klärung der belastenden Situation.

  • Hin und wieder entwickelt sich das Zusammenleben in einer Klasse  unerfreulich, so dass das Lernen für alle belastet wird. In einem gemeinsamen Gespräch können die Positionen der Streitenden von den anderen besser verstanden werden und die Schülerinnen und Schüler entwickeln und formulieren Regeln für ein ruhigeres Zusammenleben in der Klasse.

Für alle Gespräche gelten einige Regeln:

  • Die Beratung  kann sowohl von den Schülerinnen und Schülern allein oder in einer kleineren Gruppe als auch von den Eltern in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob ich in der Klasse der Betroffenen unterrichte. 

  • Jedes Beratungsgespräch ist vertraulich, über seinen Inhalt erfährt nur dann ein anderer etwas, wenn der/die Betroffene es wünscht.

  • Schülerinnen und Schüler haben das Recht, nach Absprache mit mir als Beratungslehrerin und dem/der betroffenen Fachlehrer/in auch in Unterrichtsstunden ein Beratungsgespräch zu führen.

  • Ein Gespräch kann nur mit einer Terminvereinbarung zu Stande kommen, damit auch jeweils genügend Zeit und Ruhe vorhanden ist.

  • Meine Sprechstunden sind am  Montag und am  Donnerstag, jeweils in der 6.Stunde.

  • Sollten diese Zeiten ungünstig sein, kann sicherlich auch ein anderer Zeitpunkt für das Gespräch abgesprochen werden.

Beratungslehrer werden von Schülern, Eltern und Lehrern in schwierigeren Situationen des Schulalltags angesprochen. Ich freue mich, wenn ich Ihnen bei deren Lösung helfen kann.

I. Mohr

Webmaster: B. Deumeland

Impressum       Datenschutz      Kontakt                                                      Stand: 30. August 2010