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Als
Beratungslehrerin habe ich die
Aufgabe, bei schwierigen Lern- und Arbeitsproblemen, beim Zeitmanagement, und
auch bei Konflikten mit Lehrern und Mitschülern zu helfen. Dafür gibt es feste
Sprechstunden, nämlich Mittwoch und
Donnerstag, jeweils in der 3.
Stunde, denn bei dringenden Anlegen kann man das Beratungsgespräch nach
Absprache mit dem Fachlehrer der Stunde und mir in der Unterrichtszeit führen.
Manchmal aber ist ein Termin nach dem Unterricht günstiger, vor allem, wenn man
etwas mehr Gesprächszeit braucht. Auch hier gilt natürlich die
Schweigepflicht: alle Gespräche sind absolut vertraulich
Alle
diese Möglichkeiten haben eine Voraussetzung: die Bereitschaft, miteinander
arbeiten zu wollen und ein Ziel: das Lernen auf gute Weise zu ermöglichen.
Zu
meinen neuen Aufgaben gehören unter anderem die folgenden Teilbereiche:
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In Einzelgesprächen kläre ich
Lernschwierigkeiten und stelle Schülerinnen und Schüler für sie individuell günstige
Lerntechniken vor.
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Dazu gehört auch, dass
festgestellt werden kann, zu welchem Lerntyp man gehört, ob man sich also neue
Lerninhalte besser durch das Sehen/ Lesen, das Schreiben oder das Hören merken
kann.
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Bei Schwierigkeiten, die
sich aus dem Umgang mit der zum Lernen zur Verfügung stehenden Zeit ergeben,
entwickeln die betroffenen Schüler gemeinsam mit mir ein
Zeitkonzept als Wochenplan.
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Auch die Frage nach der
Richtigkeit der gewählten Schullaufbahn kann Thema eines Beratungsgesprächs
sein.
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Manchmal können auch
Konflikte mit Mitschülern und Lehrern das Lernen beeinträchtigen, auch hier führt
häufig ein Beratungsgespräch zur Klärung der belastenden Situation.
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Hin und wieder entwickelt
sich das Zusammenleben in einer Klasse
unerfreulich, so dass das Lernen für alle belastet wird. In einem
gemeinsamen Gespräch können die Positionen der Streitenden von den anderen
besser verstanden werden und die Schülerinnen und Schüler entwickeln und
formulieren Regeln für ein ruhigeres Zusammenleben in der Klasse.
Für
alle Gespräche gelten einige Regeln:
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Die Beratung
kann sowohl von den Schülerinnen und Schülern allein oder in einer
kleineren Gruppe als auch von den Eltern in Anspruch genommen werden, unabhängig
davon, ob ich in der Klasse der Betroffenen unterrichte.
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Jedes Beratungsgespräch
ist vertraulich, über seinen Inhalt erfährt nur dann ein anderer etwas, wenn
der/die Betroffene es wünscht.
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Schülerinnen und Schüler
haben das Recht, nach Absprache mit mir als Beratungslehrerin und dem/der
betroffenen Fachlehrer/in auch in Unterrichtsstunden ein Beratungsgespräch zu führen.
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Ein Gespräch kann nur
mit einer Terminvereinbarung zu Stande kommen, damit auch jeweils genügend Zeit
und Ruhe vorhanden ist.
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Meine Sprechstunden sind
am Montag
und am Donnerstag,
jeweils in der 6.Stunde.
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Sollten diese Zeiten ungünstig
sein, kann sicherlich auch ein anderer Zeitpunkt für das Gespräch abgesprochen
werden.
Beratungslehrer
werden von Schülern, Eltern und Lehrern in schwierigeren Situationen des
Schulalltags angesprochen. Ich freue mich, wenn ich Ihnen bei deren Lösung
helfen kann.
I. Mohr
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